Warum der Name - WERTVERSTAND ?
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den SachWERT-, ErtragsWERT- und VergleichsWERT Richtlinien den rechtlichen Rahmen unseres Tuns und Handelns. Zusammen mit dem einzusetzenden VERSTAND ergibt dies WERTVERSTAND.
Sie benötigen eine unparteiische Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie oder möchten eine Immobilie erwerben?
Wir erstellen für Sie Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 1 und 2 Pfandbriefgesetz (BelWertV).
Gründe für die Notwendigkeit eines Gutachtens gibt es viele:
Unsere Auftraggeber sind sowohl Privatleute als auch juristische Personen, Kommunen, Stadtverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften sowie Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte (z. B. Vollstreckungsgericht).
Wir sind für unsere Auftraggeber überwiegend im Raum Frankfurt / Aschaffenburg / Hanau / Freigericht / Gelnhausen / Langenselbold und Seligenstadt tätig. Bewertungsaufträge nehmen wir aber selbstverständlich auch überregional an.
Sprechen Sie uns einfach an.
Ihr
Frank Ullrich
Diplom-Sachverständiger (DIA ) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)